Schimmel

Mieträume müssen bauphysikalisch so beschaffen sein, dass sie in üblicher Art mit Möbeln eingerichtet werden können. Bei einem Wandabstand von nur wenigen Zentimetern, wie er im Allgemeinen bereits durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, müssen baubedingte Feuchtigkeitsschäden regelmäßig ausgeschlossen sein.

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