Pressetipp Februar 2012

Median bleibt ortsübliche Miete

Dortmunds Mieter können aufatmen: das Amtsgericht hat jetzt bestätigt, dass bei einer Mieterhöhung auf Grundlage des Mietspiegels auch weiterhin der Mittelwert der Mietpreisspanne die ortsübliche Miete darstellt. . . .
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