Tierhaltung

Der absolute Ausschluss der Haltung von Katzen und Hunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Ob die konkret beabsichtigte Tierhaltung vertragsgemäß ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Sommerurlaub

Vertragliche Pflichten müssen auch im Urlaub erfüllt werden. Wer laut Mietvertrag Rasen mähen, Treppe putzen oder Keller fegen muss, muss im Urlaub für eine Vertretung sorgen. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Miete und Nebenkosten pünktlich gezahlt werden. Der Vermieter muss jedoch nicht über das Fernbleiben informiert werden und hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel zur Wohnung. Dieser darf die Wohnung wenn nur in Notfällen betreten.

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Spielen im Treppenhaus

Das Treppenhaus ist kein Kinderspielplatz. Rollschuh laufen, Skateboard, Inliner oder Fahrrad fahren sind im Treppenhaus deshalb nicht erlaubt. Denn im Treppenhaus kann es schnell zu Unfällen kommen und außerdem verursacht das Spielen im Treppenhaus unnötigen Lärm. Auch Aufzug fahren zum Spaß ist nicht gestattet.

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Modernisierung

Kündigt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen an, kann er sich auf anerkannte Pauschalwerte berufen und muss nicht mehr detailliert vorrechnen, welche Einsparungsmöglichkeiten sich für den Mieter ergeben.

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Rechtsanwaltskosten

Der Mieter kann Kostenersatz vom Vermieter fordern, wenn er einen Rechtsanwalt einschaltet, um ein beharrliches Renovierungsverlangen des Vermieters abzuwehren, das einer vertraglichen Grundlage entbehrt.

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Handwerkerqualifikation

Es ist nicht Aufgabe des Mieters, über die Qualifikation von Handwerkern zu entscheiden und davon den Wohnungszutritt zum Zwecke der Mängelbeseitigung abhängig zu machen. Gelingt die Mängelbeseitigung nicht, steht es dem Mieter frei, Beseitigungsanspruch gegenüber dem Vermieter weiterzuverfolgen.

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Abriss

Eine Abrisskündigung kann berechtigt sein, wenn ein großer Wohnblock weitestgehend leer steht und im Rahmen eines städtebauchlichen Konzepts abgerissen werden soll, weil eine vernünftige Bewirtschaftung des Gebäudes wegen des Leerstandes nicht möglich ist.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder weiteren Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung!

Wohnungsgröße

Die im Mietvertrag vereinbarte Wohnungsgröße ist für eine Mieterhöhung nicht mehr bindend.
Maßgeblich ist allein die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung und zwar auch dann, wenn die Flächenabweichung unter 10% liegt.

Wenn Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie und gerne an!

Haftung für Angehörige

Im Rahmen des Mietvertrages haftet der Mieter auch für schuldhafte Beschädigungen des Vermietereigentums durch Familienangehörige, soweit diese die Mietsache mit seinem Wissen und Wollen nutzen.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!