Eine besenreine Rückgabe der Wohnung beinhaltet nur die Beseitigung von groben Verschmutzungen.
Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!
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Wird der Vermieter von einem Verwalter vertreten, muss dieser spätestens auf Nachfrage die volle, ladungsfähig Vermieteranschrift offenbaren. Die bloße Namensangabe im Mietvertrag reicht nicht aus.
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Wird in die Betriebskostenumlage eine im Mietvertrag nicht vereinbarte Kostenposition einbezogen und bleibt dies zunächst unbeanstandet, kommt dadurch regelmäßig keine stillschweigende Änderung des Mietvertrages zustande.
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Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache wie Bad oder Sammelheizung bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen einer Mieterhöhung grundsätzlich unberücksichtigt.
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Nach Ablauf der Jahresabrechnungsfrist ist der Saldo der Betriebskostenabrechnung in der Regel keiner Korrektur zu Lasten des Mieters mehr zugänglich. Ein irrtümlich errechneter Guthabenbetrag kann regelmäßig nicht mehr zurückgefordert werden.
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Männer dürfen die Toilette im Stehen benutzen. Geräuschbeeinträchtigungen müssen von den Nachbarn in einem hellhörigen Haus hingenommen werden.
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Für das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Wohnungsfläche maßgeblich, auch wenn die tatsächliche Wohnfläche darüber hinausgehen sollte. Anders erst bei Flächenabweichungen von mehr als 10 Prozent.
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Graffiti-Schmierereien sind Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt und die Bereiche instand gesetzt werden. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses aufrechterhalten, inklusive der Grundstücks- und Gebäudeteile, die zur gemeinschaftlichen Benutzung durch die Mieter und zum Zugang der Mietsache gehören.
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Im Rahmen des Mietvertrages haftet der Mieter auch für schuldhafte Beschädigungen des Vermietereigentums durch Familienangehörige, soweit diese die Mietsache mit seinem Wissen und Wollen nutzen.
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Großvermieter sollten selbst in der Lage sein, ausstehende Mietzahlungen anzumahnen. Für die Gebühren eines beauftragten Inkassounternehmens müssen die Mieter daher nicht aufkommen.
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