Wohnungsgröße

Für das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Wohnungsfläche maßgeblich, auch wenn die tatsächliche Wohnfläche darüber hinausgehen sollte. Anders erst bei Flächenabweichungen von mehr als 10 Prozent.

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Graffiti

Graffiti-Schmierereien sind Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt und die Bereiche instand gesetzt werden. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses aufrechterhalten, inklusive der Grundstücks- und Gebäudeteile, die zur gemeinschaftlichen Benutzung durch die Mieter und zum Zugang der Mietsache gehören.

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Haftung für Angehörige

Im Rahmen des Mietvertrages haftet der Mieter auch für schuldhafte Beschädigungen des Vermietereigentums durch Familienangehörige, soweit diese die Mietsache mit seinem Wissen und Wollen nutzen.

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Inkassogebühren

Großvermieter sollten selbst in der Lage sein, ausstehende Mietzahlungen anzumahnen. Für die Gebühren eines beauftragten Inkassounternehmens müssen die Mieter daher nicht aufkommen.

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Diakonie-Büro

Eine Vermieterin (Evangelische Kirche) kann ihre Mieter auch
kündigen, wenn eine ihr nahestehende Organisation (Diakonie) die Mieterwohnung
als Beratungsstelle benötigt.

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Rauchen

In der Wohnung oder auf dem Balkon darf geraucht werden. Das kann auch nicht per Mietvertrag oder Hausordnung verboten werden. Anders im Hausflur, Treppenhaus oder Keller: Hier kann der Vermieter ein Rauchverbot verhängen.

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E-Gitarre oder Klassik?

Jeder Mieter darf in seiner Wohnung ein Musikinstrument spielen, denn: Musizieren ist ein Bestandteil des sozial üblichen Verhaltens. Wie oft und wie lange er das darf, hängt im Einzelfall von der Beschaffenheit des Hauses und des jeweiligen Musikinstrumentes ab. Täglich darf etwa zwei Stunden musiziert werden. Als Faustregel gilt dabei: Je lauter, desto kürzer. Am besten mit den Nachbarn Spiel- und Probezeiten abstimmen.

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Einwendungsfrist

Die Vorlage einer formell nicht ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung setzt die zwölfmonatige Frist für Einwendungen des Mieters nicht in Gang. Dies gilt unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung.

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Zurückbehaltungsrecht

Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.

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Schallschutz

Der Schallschutz in einem Mehrfamilienhaus muss in erster Linie durch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Bauteile gewährleistet werden. Welcher Bodenbelag bei der Errichtung des Gebäudes vorhanden war, von wem dieser Bodenbelag bestimmt wurde und ob er in allen Wohnungen einheitlich war oder nicht, sind keine geeigneten Kriterien für das einzuhaltende Schallschutzniveau in Gebäuden.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.