Die Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen sind wie folgt:
Mittwoch 27.12.2017 9:00 und 12:00
Donnerstag 28.12.2017 9:00 und 12:00
Freitag 29.12.2017 9:00 und 12:00
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Mittwoch 27.12.2017 9:00 und 12:00
Donnerstag 28.12.2017 9:00 und 12:00
Freitag 29.12.2017 9:00 und 12:00
Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Der Mieter gerät grundsätzlich auch dann in Zahlungsverzug, wenn die vom Jobcenter für den Mieter an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des Jobcenters ausbleiben.
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Gibt der Mieter die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, kann der Vermieter regelmäßig nur dann Schadensersatz verlangen, wenn der dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zur Durchführung der noch erforderlichen Arbeiten setzt und die Frist erfolglos verstreicht.
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Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.
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Graffiti-Schmierereien sind Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt und die Bereiche instand gesetzt werden. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses aufrechterhalten, inklusive der Grundstücks- und Gebäudeteile, die zur gemeinschaftlichen Benutzung durch die Mieter und zum Zugang der Mietsache gehören.
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Als Vorstand wurden für 6 Jahre gewählt:
1. Vorsitzender: Robert Punge
Stellvertretende Vorsitzende: Kathrin Nunnemann
Kassenwart: Joachim Punge
Eine Abrisskündigung kann berechtigt sein, wenn ein großer Wohnblock weitestgehend leer steht und im Rahmen eines städtebaulichen Konzepts abgerissen werden soll, weile eine vernünftige Bewirtschaftung des Gebäudes wegen des Leerstandes nicht möglich ist.
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Eine besenreine Rückgabe der Wohnung beinhaltet nur die Beseitigung von groben Verschmutzungen.
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Anbei ein Interview mit Herrn Hans-Jochem Witzke im WDR:
Debatte um bezahlbaren Wohnraum