
Wohnung mit Bad
Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache wie Bad oder Sammelheizung bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen einer Mieterhöhung grundsätzlich unberücksichtigt.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Öffnungszeiten zwischen den Feiertage
Die Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen sind wie folgt:
Mittwoch 27.12.2017 9:00 und 12:00
Donnerstag 28.12.2017 9:00 und 12:00
Freitag 29.12.2017 9:00 und 12:00
Zurückbehaltungsrecht
Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.
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Zahlungsverzug
Der Mieter gerät grundsätzlich auch dann in Zahlungsverzug, wenn die vom Jobcenter für den Mieter an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des Jobcenters ausbleiben.
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Wohnungsrückgabe
Gibt der Mieter die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, kann der Vermieter regelmäßig nur dann Schadensersatz verlangen, wenn der dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zur Durchführung der noch erforderlichen Arbeiten setzt und die Frist erfolglos verstreicht.
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Mietsicherheit
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.
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Graffiti
Graffiti-Schmierereien sind Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt und die Bereiche instand gesetzt werden. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses aufrechterhalten, inklusive der Grundstücks- und Gebäudeteile, die zur gemeinschaftlichen Benutzung durch die Mieter und zum Zugang der Mietsache gehören.
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Vorstandswahl 2017
Als Vorstand wurden für 6 Jahre gewählt:
1. Vorsitzender: Robert Punge
Stellvertretende Vorsitzende: Kathrin Nunnemann
Kassenwart: Joachim Punge
Abriss
Eine Abrisskündigung kann berechtigt sein, wenn ein großer Wohnblock weitestgehend leer steht und im Rahmen eines städtebaulichen Konzepts abgerissen werden soll, weile eine vernünftige Bewirtschaftung des Gebäudes wegen des Leerstandes nicht möglich ist.
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