Minderungsausschluss

Mangelkenntnis bei Abschluss des Mietvertrags bewirkt regelmäßig einen dauerhaften Ausschluss des Mietminderungsrechts. Anderes gilt, wenn der Vermieter die Beseitigung des mangelhaften Zustands bei Vertragsschluss zugesagt hat.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.