Mieterhöhung

Wird Gewerberaum älteren Baujahres erstmalig in Wohnraum umgewandelt, so kommt im Rahmen einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete die Einordnung der Baualtersklasse des Zeitpunkts der Umwandlung nur dann in Betracht, wenn die Wohnung durch die Modernisierung insgesamt den baulichen Standard einer Neubauwohnung aufweist (LG Berlin 65 S 149/19, WuM 2020, 796).