Generelle Hunde- oder Katzenhaltungsverbote sind unwirksam, genauso wie die Vertragsklauseln, die die Tierhaltung in das freie Ermessen des Vermieters stellen. Das bedeutet aber nicht, dass jetzt Mieter immer und auf jeden Fall und ohne Rücksicht auf andere Hunde oder Katzen anschaffen dürfen. Für jeden Einzelfall muss eine Abwägung erfolgen.
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