Hausfriedensbruch

Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters gegen seinen Willen nicht betreten, außer zur Gefahrenabwehr. Betritt der Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung mit einem Zweitschlüssel, ist dies Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung.