Fristlose Kündigung

Ein tätlicher Angriff und massive Beleidigungen des Hausmeisters mit den Worten „Arschloch“ und „Scheiß Ausländer“ rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung (AG Gronau (Westf.) 2 C 121/18, WuM 2019, 435).