Kinderwagen abstellen

Das Treppenhaus in einem Mietshaus gehört zu den Gemeinschaftsräumen. Damit ist die vertragsgemäße Nutzung dieses Raumes für alle Mieter gestattet. Wenn die Größe des Hausflures also das Abstellen eines Kinderwagens zulässt, kein Aufzug und kein Abstellraum vorhanden sind, hat der Mieter das Recht dazu. Bevor eine Mutter oder ein Vater einen Kinderwagen in den vierten Stock schleppt, können Nachbarn einen kleinen Slalom im Hausflur laufen. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme der Mieter sind gefragt.

Kindergeburtstage

Kinder dürfen  Feste feiern. Kindergeburtstage sind selbst dann gestattet, wenn das eine kleinere Störung  der Nachbarn bedeutet. Trotzdem sollte auch für den Kindergeburtstag gelten: Nicht gerade die lautesten Spiele aussuchen und nach Möglichkeit erst nach 15 Uhr anfangen. Kleiner Tipp: Geschickt ist es, die Nachbarn zu informieren.

Kellernutzung

Angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl von Gegenständen nicht ständig benötigt wird und für die Lagerung im Keller vorgesehen ist, stellt die Nichtnutzbarkeit eines mitgemieteten Kellerraumes eine erhebliche, zur Mietminderung berechtigende Gebrauchswertbeeinträchtigung dar.

Hunde- und Katzenhaltung

Generelle Hunde- oder Katzen-Haltungsverbote sind unwirksam, genauso wie die Vertragsklauseln, die die Tierhaltung in das freie Ermessen des Vermieters stellen. Das bedeutet aber nicht, dass jetzt Mieter immer und auf jeden Fall und ohne Rücksicht auf andere Hunde oder Katzen anschaffen dürfen. Für jeden Einzelfall muss eine Abwägung erfolgen.

Hoher Verbrauch

Erscheinen Verbrauchswerte der Betriebskostenabrechnung völlig unplausibel, muss der Vermieter beweisen, dass der hohe Verbrauch vom Mieter zu vertreten ist, und insbesondere Ursachen aus dem eigenen Verantwortungsbereich im Einzelnen ausschließen – ungeachtet ordnungsgemäß geeichter Messgeräte.

Haustür abschließen?

Es gibt weder Gesetze noch Urteile, die Mieter verpflichten, die Tür abzuschließen. Auch wer sich nicht an die Vorgabe hält, muss keine Sanktionen fürchten, kann nicht gekündigt werden. Umgekehrt gilt aber das Gleiche. Wer abends immer die Tür abschließt, handelt auch nicht rechtswidrig. Das Problem ist, ein Teil der Nachbarschaft fühlt sich nur sicher, wenn nachts oder abends die Tür abgeschlossen ist. Der andere Teil der Nachbarschaft hat Angst, im Brandfall vor verschlossener Haustür zu stehen. Und den meisten ist es schlichtweg lästig, ab 20:00 Uhr den Türöffner nicht mehr bedienen zu können und für den Besuch zur Haustür laufen zu müssen.

Hausfriedensbruch

Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters gegen seinen Willen nicht betreten, außer zur Gefahrenabwehr. Betritt der Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung mit einem Zweitschlüssel, ist dies Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung.

Handwerkerqualifikationen

Es ist nicht Aufgabe des Mieters, über die Qualifikation von Handwerkern zu entscheiden und davon den Wohnungszutritt zum Zwecke der Mängelbeseitigung abhängig zu machen. Gelingt die Mängelbeseitigung nicht, steht es dem Mieter frei, seinen Besichtigungsanspruch gegenüber dem Vermieter weiterzuverfolgen.

Graffiti

Graffiti-Schmierereien sind Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt und die Bereiche instand gesetzt werden. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses aufrechterhalten, inklusive der Grundstücks- und Gebäudeteile, die zur gemeinschaftlichen Benutzung durch die Mieter und zum Zugang der Mietsache gehören.