Silvester

Silvester naht und die Feierlaune steigt. Manch ein Mieter plant eine große Party, um mit Freunden und Verwandten das neue Jahr zu begrüßen. Doch auch hier sind gerade in einem Mehrfamilienhaus Regeln zu beachten. So gilt die gesetzliche Nachtruhe auch an Silvester. Grundsätzlich ist der Lärm in der Wohnung ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Zwar wird diese Regel am letzten Tag des Jahres großzügig ausgelegt und den Nachbarn eine gewisse Toleranz abverlangt,  jedoch sollte der feiernde Mieter die notwendige Rücksichtnahme nicht  vergessen und bedenken, dass im Hause vielleicht Menschen leben, die an Neujahr arbeiten müssen oder kleine Kinder haben und daher Ruhe benötigen. Um Streitigkeiten vorzubeugen, bietet es sich an, die Nachbarn frühzeitig über die geplante Party zu informieren und ihnen anzubieten, sich sofort zu melden, wenn es zu laut wird. Auch beim Feuerwerk sind Vorsicht und Rücksicht geboten. Dem Mieter muss bewusst sein, dass er auch für seine Gäste haftet. Dass in der Wohnung nicht gezündelt werden darf, ist klar. Aber auch vom Balkon aus sollten keinesfalls Feuerwerkskörper gezündet werden. Fliegen die in andere Wohnungen oder auf andere Balkone, können Menschen verletzt und Brände verursacht werden. So kann aus einer fröhlichen Silvesterparty ein Horrorspektakel mit schrecklichen Folgen werden. Verliert man seine Umwelt nicht aus den Augen und beachtet ein paar Spielregeln, steht einer  unbeschwerten und gelungenen Silvesterfeier nichts im Wege.

Das Team des DMB Mieterbund Dortmund e.V. wünscht einen guten Rutsch in das Jahr 2020!

Klavier

Mieter dürfen ein Klavier in der Wohnung aufstellen und musizieren. Der Vermieter kann den Transport des Klaviers in die Mietwohnung auch nicht per einstweiliger Verfügung stoppen.

Kinderwagen abstellen

Das Treppenhaus in einem Mietshaus gehört zu den Gemeinschaftsräumen. Damit ist die vertragsgemäße Nutzung dieses Raumes für alle Mieter gestattet. Wenn die Größe des Hausflures also das Abstellen eines Kinderwagens zulässt, kein Aufzug und kein Abstellraum vorhanden sind, hat der Mieter das Recht dazu. Bevor eine Mutter oder ein Vater einen Kinderwagen in den vierten Stock schleppt, können Nachbarn einen kleinen Slalom im Hausflur laufen. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme der Mieter sind gefragt.

Kindergeburtstage

Kinder dürfen  Feste feiern. Kindergeburtstage sind selbst dann gestattet, wenn das eine kleinere Störung  der Nachbarn bedeutet. Trotzdem sollte auch für den Kindergeburtstag gelten: Nicht gerade die lautesten Spiele aussuchen und nach Möglichkeit erst nach 15 Uhr anfangen. Kleiner Tipp: Geschickt ist es, die Nachbarn zu informieren.

Kellernutzung

Angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl von Gegenständen nicht ständig benötigt wird und für die Lagerung im Keller vorgesehen ist, stellt die Nichtnutzbarkeit eines mitgemieteten Kellerraumes eine erhebliche, zur Mietminderung berechtigende Gebrauchswertbeeinträchtigung dar.

Hunde- und Katzenhaltung

Generelle Hunde- oder Katzen-Haltungsverbote sind unwirksam, genauso wie die Vertragsklauseln, die die Tierhaltung in das freie Ermessen des Vermieters stellen. Das bedeutet aber nicht, dass jetzt Mieter immer und auf jeden Fall und ohne Rücksicht auf andere Hunde oder Katzen anschaffen dürfen. Für jeden Einzelfall muss eine Abwägung erfolgen.

Hoher Verbrauch

Erscheinen Verbrauchswerte der Betriebskostenabrechnung völlig unplausibel, muss der Vermieter beweisen, dass der hohe Verbrauch vom Mieter zu vertreten ist, und insbesondere Ursachen aus dem eigenen Verantwortungsbereich im Einzelnen ausschließen – ungeachtet ordnungsgemäß geeichter Messgeräte.

Haustür abschließen?

Es gibt weder Gesetze noch Urteile, die Mieter verpflichten, die Tür abzuschließen. Auch wer sich nicht an die Vorgabe hält, muss keine Sanktionen fürchten, kann nicht gekündigt werden. Umgekehrt gilt aber das Gleiche. Wer abends immer die Tür abschließt, handelt auch nicht rechtswidrig. Das Problem ist, ein Teil der Nachbarschaft fühlt sich nur sicher, wenn nachts oder abends die Tür abgeschlossen ist. Der andere Teil der Nachbarschaft hat Angst, im Brandfall vor verschlossener Haustür zu stehen. Und den meisten ist es schlichtweg lästig, ab 20:00 Uhr den Türöffner nicht mehr bedienen zu können und für den Besuch zur Haustür laufen zu müssen.

Hausfriedensbruch

Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters gegen seinen Willen nicht betreten, außer zur Gefahrenabwehr. Betritt der Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung mit einem Zweitschlüssel, ist dies Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung.

Handwerkerqualifikationen

Es ist nicht Aufgabe des Mieters, über die Qualifikation von Handwerkern zu entscheiden und davon den Wohnungszutritt zum Zwecke der Mängelbeseitigung abhängig zu machen. Gelingt die Mängelbeseitigung nicht, steht es dem Mieter frei, seinen Besichtigungsanspruch gegenüber dem Vermieter weiterzuverfolgen.