Nachbarlärm

Bei schwerwiegenden Lärmstörungen aus Nachbarwohnungen ist der Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. Der Mieter muss seinem Vermieter nicht den Namen des störenden Nachbarn nennen, es reicht aus, wenn er die Wohnung oder die Wohnungslage exakt beschreibt.

Modernisierung

Kündigt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen an, kann er sich auf anerkannte Pauschalwerte berufen und muss nicht mehr detailliert vorrechnen, welche Einsparungsmöglichkeiten sich für den Mieter ergeben.

Mietminderung

Müssen aufgrund baulich bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelschäden an einer Außenwand der Wohnung Teile des Innenputzes entfernt werden, so dass das Mauerwerk sichtbar wird, ist eine Mietminderung angemessen.

Mietkaution

Fordert der Mieter einen konkreten Nachweis, dass seine Mietkaution ordnungsgemäß auf einem Sonderkonto angelegt ist, und erbringt der Vermieter diesen Nachweis nicht, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Mietzahlungen geltend machen.

Mieterhöhungsverlangen

Auch bei einem Mieterhöhungsverlangen genügt es, wenn sich die Vertretung des Vermieters durch einen Bevollmächtigten aus den Umständen ergibt; einer ausdrücklichen Offenlegung der Vertretung und namentlichen Benennung des Vermieters bedarf es nicht.

Mieteransprüche

Der Mieter ist berechtigt, seine Rechte und Interessen bezüglich der Mietsache so zu verfolgen, wie er es für richtig hält. Er darf sich zur Wahrnehmung seiner Rechte mit anderen Mietparteien zusammenschließen. Selbst wenn die Geltendmachung von Rechten sich letztlich als unbegründet erweist, ist sie kein Kündigungsgrund, solange sie nicht rechtsmissbräuchlich erfolgt.

Kündigungsbegründung

Für die ordnungsgemäße Begründung einer Vermieterkündigung ist es regelmäßig erforderlich und ausreichend, den Kündigungsgrund so zu bezeichnen, dass er identifizierbar ist und von anderen Gründen unterschieden werden kann.

Kündigungsausschluss

Ein formularvertraglicher Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn ein Bindungszeitraum von vier Jahren überschritten wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn vereinbart ist, dass die Parteien die ordentliche Kündigung erstmalig nach Ablauf von vier Jahren erklären können, und dementsprechend die Kündigungsfrist hinzutritt.

Silvester

Silvester naht und die Feierlaune steigt. Manch ein Mieter plant eine große Party, um mit Freunden und Verwandten das neue Jahr zu begrüßen. Doch auch hier sind gerade in einem Mehrfamilienhaus Regeln zu beachten. So gilt die gesetzliche Nachtruhe auch an Silvester. Grundsätzlich ist der Lärm in der Wohnung ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Zwar wird diese Regel am letzten Tag des Jahres großzügig ausgelegt und den Nachbarn eine gewisse Toleranz abverlangt,  jedoch sollte der feiernde Mieter die notwendige Rücksichtnahme nicht  vergessen und bedenken, dass im Hause vielleicht Menschen leben, die an Neujahr arbeiten müssen oder kleine Kinder haben und daher Ruhe benötigen. Um Streitigkeiten vorzubeugen, bietet es sich an, die Nachbarn frühzeitig über die geplante Party zu informieren und ihnen anzubieten, sich sofort zu melden, wenn es zu laut wird. Auch beim Feuerwerk sind Vorsicht und Rücksicht geboten. Dem Mieter muss bewusst sein, dass er auch für seine Gäste haftet. Dass in der Wohnung nicht gezündelt werden darf, ist klar. Aber auch vom Balkon aus sollten keinesfalls Feuerwerkskörper gezündet werden. Fliegen die in andere Wohnungen oder auf andere Balkone, können Menschen verletzt und Brände verursacht werden. So kann aus einer fröhlichen Silvesterparty ein Horrorspektakel mit schrecklichen Folgen werden. Verliert man seine Umwelt nicht aus den Augen und beachtet ein paar Spielregeln, steht einer  unbeschwerten und gelungenen Silvesterfeier nichts im Wege.

Das Team des DMB Mieterbund Dortmund e.V. wünscht einen guten Rutsch in das Jahr 2020!

Klavier

Mieter dürfen ein Klavier in der Wohnung aufstellen und musizieren. Der Vermieter kann den Transport des Klaviers in die Mietwohnung auch nicht per einstweiliger Verfügung stoppen.