Bodenbelag

Die Ersetzung des bei Vermietung auf der Terrasse verlegten Fliesenbodens durch einen Holzboden ist eine Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Wiederherstellung in der bisherigen Ausführung (LG Berlin 65 S 315/15, WuM 2017,14).