Anbei ein Interview mit Herrn Hans-Jochem Witzke im WDR:
Debatte um bezahlbaren Wohnraum
Autor: Sebastian Sevnik
Einladung zur Mitgliederversammlung
Gerne möchten wir Sie zu unsere Mitgliederversammlung am 08. November 2017 einladen.
Weitere Details und die Tagesordnungspunkte finden Sie hier.
Aktuelles zum Hannibal Dortmund
Wasserkosten
Die Kosten der Wasserversorgung dürfen im Regelfall vollständig nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten-Bestandteile wie Grundgebühren oder Zählermiete betroffen sind.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Wohnungsrückgabe
Gibt der Mieter die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, kann der Vermieter regelmäßig nur dann Schadensersatz verlangen, wenn der dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zur Durchführung der noch erforderlichen Arbeiten setzt und die Frist erfolglos verstreicht.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Tierhaltung
Der absolute Ausschluss der Haltung von Katzen und Hunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Ob die konkret beabsichtigte Tierhaltung vertragsgemäß ist, ist im Einzelfall zu prüfen.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Nachbarlärm
Bei schwerwiegenden Lärmstörungen aus Nachbarwohnungen ist der Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. Der Mieter muss seinem Vermieter nicht den Namen des störenden Nachbarn nennen, es reicht aus, wenn er die Wohnung oder die Wohnungslage exakt beschreibt.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Vermieterwechsel
Der neue Eigentümer des Hauses oder der Wohnung hat keinen Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Schadensersatz
Bricht ein Wohnungsinteressent die Vertragsverhandlungen ab, nachdem er erstmals durch ihm übersandten Mietvertragsentwurf erfahren hat, dass die Wohnung abweichend von dem zuvor im Exposé erweckten Eindruck umfassend renoviert werden muss, begründet der Abbruch der Vertragsverhandlungen keinen Schadenersatzanspruch des Vermieters.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Betriebskosten bei Leerstand
Der Vermieter trägt das Leerstandsrisiko und muss die auf die Leerstände entfallenden Betriebskosten in voller Höhe selbst zahlen.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.