Kellernutzung

Angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl von Gegenständen nicht ständig benötigt wird und für die Lagerung im Keller vorgesehen ist, stellt die Nichtnutzbarkeit eines mitgemieteten Kellerraumes eine erhebliche, zur Mietminderung berechtigende Gebrauchswertbeeinträchtigung dar.

Hunde- und Katzenhaltung

Generelle Hunde- oder Katzen-Haltungsverbote sind unwirksam, genauso wie die Vertragsklauseln, die die Tierhaltung in das freie Ermessen des Vermieters stellen. Das bedeutet aber nicht, dass jetzt Mieter immer und auf jeden Fall und ohne Rücksicht auf andere Hunde oder Katzen anschaffen dürfen. Für jeden Einzelfall muss eine Abwägung erfolgen.

Hoher Verbrauch

Erscheinen Verbrauchswerte der Betriebskostenabrechnung völlig unplausibel, muss der Vermieter beweisen, dass der hohe Verbrauch vom Mieter zu vertreten ist, und insbesondere Ursachen aus dem eigenen Verantwortungsbereich im Einzelnen ausschließen – ungeachtet ordnungsgemäß geeichter Messgeräte.

Haustür abschließen?

Es gibt weder Gesetze noch Urteile, die Mieter verpflichten, die Tür abzuschließen. Auch wer sich nicht an die Vorgabe hält, muss keine Sanktionen fürchten, kann nicht gekündigt werden. Umgekehrt gilt aber das Gleiche. Wer abends immer die Tür abschließt, handelt auch nicht rechtswidrig. Das Problem ist, ein Teil der Nachbarschaft fühlt sich nur sicher, wenn nachts oder abends die Tür abgeschlossen ist. Der andere Teil der Nachbarschaft hat Angst, im Brandfall vor verschlossener Haustür zu stehen. Und den meisten ist es schlichtweg lästig, ab 20:00 Uhr den Türöffner nicht mehr bedienen zu können und für den Besuch zur Haustür laufen zu müssen.

Hausfriedensbruch

Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters gegen seinen Willen nicht betreten, außer zur Gefahrenabwehr. Betritt der Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung mit einem Zweitschlüssel, ist dies Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung.

Handwerkerqualifikationen

Es ist nicht Aufgabe des Mieters, über die Qualifikation von Handwerkern zu entscheiden und davon den Wohnungszutritt zum Zwecke der Mängelbeseitigung abhängig zu machen. Gelingt die Mängelbeseitigung nicht, steht es dem Mieter frei, seinen Besichtigungsanspruch gegenüber dem Vermieter weiterzuverfolgen.

Graffiti

Graffiti-Schmierereien sind Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt und die Bereiche instand gesetzt werden. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses aufrechterhalten, inklusive der Grundstücks- und Gebäudeteile, die zur gemeinschaftlichen Benutzung durch die Mieter und zum Zugang der Mietsache gehören.

Garage

Sind Wohnung und Garage Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses, so ist eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über die Garage unzulässig.