Wurde der Mietvertrag wirksam gekündigt und ist der Mieter bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses ausgezogen, ist die Miete trotz des Auszugs auf null reduziert, wenn der Vermieter zwischen Auszug und Beendigung die Mieträume so renoviert, dass eine Benutzung der Räume während der Zeit der Renovierung ausgeschlossen ist.
Autor: Sebastian Sevnik
Rechtsanwaltskosten
In einem einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter keiner anwaltlichen Hilfe, um eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges abzufassen. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt müssen vom säumigen Mieter nicht erstattet werden.
Rauchen
Rauchen in der Wohnung oder im Haus selbst ist nicht verboten. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag oder der Hausordnung vorgeben, dass in Gemeinschaftsräumen nicht geraucht werden darf. Das gilt dann auch für Treppenhäuser und Flure.
Putzen/Reinigen des Hausflurs
Die Reinigung von Treppenhaus und Hausflur sind eigentlich Sache des Vermieters. Anfallende Kosten, z. B. für Hausmeister oder Putzkräfte, kann der Vermieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abwälzen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Periodischer Mangel
Wirkt sich ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes gemindert.
Parabolantenne
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter die Erlaubnis zur Anbringung einer Parabolantenne zu erteilen, wenn der Mieter sich ohne weiteres einen Breitbandkabelanschluss in die Wohnung verlegen lassen kann.
Neuvermietung
Wurde die Wohnung gekündigt, darf der Vermieter die noch bewohnte Wohnung nicht besichtigen, um zum Zwecke der Neuvermietung Fotos der Wohnung zu machen, die er anschließend den Interessenten präsentieren will.
Nachträgliche Einwendungen
In der bloßen vorbehaltlosen Begleichung einer Betriebskostennachforderung ist kein (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis zu sehen. Eine nachträgliche Korrektur und entsprechende Rückforderung bleiben unter Beachtung der zwölfmonatigen Einwendungsfrist grundsätzlich möglich.
Nachbarlärm
Bei schwerwiegenden Lärmstörungen aus Nachbarwohnungen ist der Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. Der Mieter muss seinem Vermieter nicht den Namen des störenden Nachbarn nennen, es reicht aus, wenn er die Wohnung oder die Wohnungslage exakt beschreibt.
Modernisierung
Kündigt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen an, kann er sich auf anerkannte Pauschalwerte berufen und muss nicht mehr detailliert vorrechnen, welche Einsparungsmöglichkeiten sich für den Mieter ergeben.