Gestank / Geruchsbelästigung

Biomüll-Abfalltonnen, die nur zwei Meter von der Hauseingangstür des Mieters stehen, müssen entfernt und so aufgestellt werden, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommt

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Tierhaltung

Der absolute Ausschluss der Haltung von Katzen und Hunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Ob die konkret beabsichtigte Tierhaltung vertragsgemäß ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

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Sommerurlaub

Vertragliche Pflichten müssen auch im Urlaub erfüllt werden. Wer laut Mietvertrag Rasen mähen, Treppe putzen oder Keller fegen muss, muss im Urlaub für eine Vertretung sorgen. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Miete und Nebenkosten pünktlich gezahlt werden. Der Vermieter muss jedoch nicht über das Fernbleiben informiert werden und hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel zur Wohnung. Dieser darf die Wohnung wenn nur in Notfällen betreten.

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Spielen im Treppenhaus

Das Treppenhaus ist kein Kinderspielplatz. Rollschuh laufen, Skateboard, Inliner oder Fahrrad fahren sind im Treppenhaus deshalb nicht erlaubt. Denn im Treppenhaus kann es schnell zu Unfällen kommen und außerdem verursacht das Spielen im Treppenhaus unnötigen Lärm. Auch Aufzug fahren zum Spaß ist nicht gestattet.

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Modernisierung

Kündigt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen an, kann er sich auf anerkannte Pauschalwerte berufen und muss nicht mehr detailliert vorrechnen, welche Einsparungsmöglichkeiten sich für den Mieter ergeben.

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Rechtsanwaltskosten

Der Mieter kann Kostenersatz vom Vermieter fordern, wenn er einen Rechtsanwalt einschaltet, um ein beharrliches Renovierungsverlangen des Vermieters abzuwehren, das einer vertraglichen Grundlage entbehrt.

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