Handwerkerqualifikation

Es ist nicht Aufgabe des Mieters, über die Qualifikation von Handwerkern zu entscheiden und davon den Wohnungszutritt zum Zwecke der Mängelbeseitigung abhängig zu machen. Gelingt die Mängelbeseitigung nicht, steht es dem Mieter frei, seinen Beseitigungsanspruch gegenüber dem Vermieter weiterzuverfolgen.

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Hoher Verbrauch

Erscheinen Verbrauchswerte der Betriebskostenabrechnung völlig unplausibel, muss der Vermieter beweisen, dass der hohe Verbrauch vom Mieter zu vertreten ist, und insbesondere Ursachen aus dem eigenen Verantwortungsbereich im Einzelnen ausschließen – ungeachtet ordnungsgemäß geeichter Messgeräte.

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Nachträgliche Einwendungen

In der bloßen vorbehaltslosen Begleichung einer Betriebskostenforderung ist kein (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis zu sehen. Eine nachträgliche Korrektur und entsprechende Rückforderung bleiben unter Beachtung der zwölfmonatigen Einwendungsfrist  grundsätzlich möglich.

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Feuchtigkeit

Ein Mieter kann bei Bezug einer Wohnung davon ausgehen, dass er ein normales Wohnverhalten an den Tag legen kann. So besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, vorhandene Feuchtigkeit durch übermäßiges Lüften und Heizungen auszugleichen, zumal dies mit höheren Heizkosten einherginge.

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Haftung für Angehörige

Im Rahmen des Mietvertrages haftet der Mieter auch für schuldhafte Beschädigungen des Vermietereigentums durch Familienangehörige, soweit diese die Mietsache mit seinem Wissen und Wollen nutzen.

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Zurückbehaltungsrecht

Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.

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Wasserkosten

Die Kosten der Wasserversorgung dürfen im Regelfall vollständig nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten-Bestandteile wie Grundgebühren oder Zählermiete betroffen sind.

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Rechtsanwaltskosten

Der Mieter kann Kostenersatz vom Vermieter fordern, wenn er einen Rechtsanwalt einschaltet, um ein beharrliches Renovierungsverlangen des Vermieters abzuwehren, das einer vertraglichen Grundlage entbehrt.

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Schallschutz

Ohne vertragliche Regelung besteht kein Anspruch des Mieters auf einen Schallschutz, der über die Schallschutzwerte hinausgeht, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten.

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Betriebskosten bei Leerstand

Der Vermieter trägt das Leerstandsrisiko und muss die auf die Leerstände entfallenden Betriebskosten in voller Höhe selbst zahlen.

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