Rollläden

Mieter haben das Recht, auch abends nach 22:00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Nachbar durch die Geräusche der Außenjalousien gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen.

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Kinderlärm

Geschrei und Quietschen von Kindern im Alter von anderthalb oder zwei Jahren, bevor sie das Haus verlassen, rechtfertigen keine Mietminderung.

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Modernisierung

Modernisierungsmaßnahmen, die eine Mieterhöhung des Vermieters erlauben, müssen zu einer Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes der Mietsache führen. Der ursprüngliche Zustand der Wohnung ist dagegen regelmäßig nicht entscheidend.

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Gestank / Geruchsbelästigung

  • Biomüll-Abfalltonnen, die nur zwei Meter von der Hauseingangstür des Mieters stehen, müssen entfernt und so aufgestellt werden, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommt
  • Bei erhebliche Belästigungen durch einen Abluft-Wäschetrockner mit dichten, übelriechenden Nebelschwaden, sind 10 Prozent Mietminderung zulässig
  • Hundekot im Treppenhaus und erhebliche Geruchsbelästigung aus der benachbarten Wohnung des Hundehalters berechtigen zu einer Mietminderung von 20 Prozent
  • Renoviert der Vermieter die unter der Mieterwohnung gelegene Wohnung und verwendet dabei stark lösungshaltige Mittel und führt dies zu unangenehmen Geruchsbelästigungen, ist eine Mietminderung von 90 Prozent in den betreffenden Räumen gerechtfertigt

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Schönheitsreparaturklausel

Verpflichtet eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen, sobald das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Diese Abwälzung von Schönheitsreparaturen ist unwirksam.

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Silvester

Silvester naht und die Feierlaune steigt. Manch ein Mieter plant eine große Party, um mit Freunden und Verwandten das neue Jahr zu begrüßen. Doch auch hier sind gerade in einem Mehrfamilienhaus Regeln zu beachten.
So gilt die gesetzliche Nachtruhe auch an Silvester. Grundsätzlich ist der Lärm in der Wohnung ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Zwar wird diese Regel am letzten Tag des Jahres großzügig ausgelegt und den Nachbarn eine gewisse Toleranz abverlangt,  jedoch sollte der feiernde Mieter die notwendige Rücksichtnahme nicht  vergessen und bedenken, dass im Hause vielleicht Menschen leben, die an Neujahr arbeiten müssen oder kleine Kinder haben und daher Ruhe benötigen. Um Streitigkeiten vorzubeugen, bietet es sich an, die Nachbarn frühzeitig über die geplante Party zu informieren und ihnen anzubieten, sich sofort zu melden, wenn es zu laut wird.
Auch beim Feuerwerk sind Vorsicht und Rücksicht geboten. Dem Mieter muss bewusst sein, dass er auch für seine Gäste haftet. Dass in der Wohnung nicht gezündelt werden darf, ist klar. Aber auch vom Balkon aus sollten keinesfalls Feuerwerkskörper gezündet werden. Fliegen die in andere Wohnungen oder auf andere Balkone, können Menschen verletzt und Brände verursacht werden. So kann aus einer fröhlichen Silvesterparty ein Horrorspektakel mit schrecklichen Folgen werden.
Verliert man seine Umwelt nicht aus den Augen und beachtet ein paar Spielregeln, steht einer  unbeschwerten und gelungenen Silvesterfeier nichts im Wege.

Das Team des DMB Dortmund Mieter und Pächter e.V. wünscht einen guten Rutsch in das Jahr 2013!

Kündigungsbegründung

Für die ordnungsgemäße Begründung einer Vermieterkündigung ist es regelmäßig erforderlich und ausreichend, den Kündigungsgrund so zu bezeichnen, dass er identifizierbar ist und von anderen Gründen unterschieden werden kann.

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Wirtschaftlichkeitsgebot

Ein Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot begründet einen Schadensersatzanspruch des Mieters in Höhe von der Zuvielbelastung in der Betriebskostenabrechnung.

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Vermieteranschrift

Wird der Vermieter von einem Verwalter vertreten, muss dieser spätestens auf Nachfrage die volle, ladungsfähige Vermieteranschrift offenbaren. Die bloße Namensangabe im Mietvertrag reicht nicht aus.

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