Schallschutz

Mieter haben immer nur Anspruch auf den Schallschutz, der bei Errichtung des Wohngebäudes galt. Zu einer nachträglichen Verbesserung des Schallschutzes ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn er neu baut oder das Gebäude grundlegend verändert.

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Kinderwagen

Mieter dürfen den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Voraussetzung ist, dass genügend Platz vorhanden ist. Wichtig: Der Kinderwagen darf nicht im Hausflur angekettet werden. Er muss verschoben werden können, so dass Rettungswege nicht versperrt sind.

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Spielen im Treppenhaus

Das Treppenhaus ist kein Kinderspielplatz. Rollschuh laufen, Skateboard, Inliner oder Fahrrad fahren sind im Treppenhaus deshalb nicht erlaubt. Denn im Treppenhaus kann es schnell zu Unfällen kommen und außerdem verursacht das Spielen im Treppenhaus unnötigen Lärm. Auch Aufzug fahren zum Spaß ist nicht gestattet.

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Mietvertragsklausel "Keine Hunde und Katzen" unwirksam

Eine Mietvertragsklausel wonach sich der Mieter verpflichtet „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist unwirksam. Eine derartige Mietvertragsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Es könne sehr wohl zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören, einen Hund oder eine Katze zu halten. Es ist jedoch immer auch eine Entscheidung im Einzelfall. Die Interessen von Mieter, Vermieter und Nachbarn im Haus müssen berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden.

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Schallschutz

Entspricht der Schallschutz der Trennwände zwischen den Wohnungen nicht der anzuwendenden DIN-Norm, so ist dies ein Mangel.

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Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann einem Mieter kündigen, wenn dieser unrechtmäßig oder irrtümlich die Miete gemindert hat und ein Zahlungsrückstand von mehr als ein oder zwei Monatsmieten entstanden ist.

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Hauswart

Umlagefähige Kosten des Hauswarts müssen von nicht umlagefähigen Kosten für dessen Tätigkeiten bei der Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des Grundstücks abgegrenzt und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden.

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Sommerurlaub

Vertragliche Pflichten müssen auch im Urlaub erfüllt werden. Wer laut Mietvertrag Rasen mähen, Treppe putzen oder Keller fegen muss, muss im Urlaub für eine Vertretung sorgen. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Miete und Nebenkosten pünktlich gezahlt werden. Der Vermieter muss jedoch nicht über das Fernbleiben informiert werden und hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel zur Wohnung. Dieser darf die Wohnung wenn nur in Notfällen betreten.

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Eigenbedarfskündigung

Vermieter dürfen bereits nach einer Mietzeit von drei Jahren wegen Eigenbedarf kündigen, wenn der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages nicht vorhersehbar war.

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Farbwahlklausel

Eine Farbwahlklausel benachteiligt den Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt.

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