Der Vermieter darf nur dann einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung behalten, wenn ihm dies ausdrücklich vom Mieter gestattet wurde. Damit der Vermieter in Notfällen die Wohnung betreten kann, sollte bei längerer Abwesenheit der Schlüssel z. B. bei Bekannten hinterlegt und der Vermieter informiert werden.
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