Sommerurlaub

Vertragliche Pflichten müssen auch im Urlaub erfüllt werden. Wer laut Mietvertrag Rasen mähen, Treppe putzen oder Keller fegen muss, muss im Urlaub für eine Vertretung sorgen. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Miete und Nebenkosten pünktlich gezahlt werden. Der Vermieter muss jedoch nicht über das Fernbleiben informiert werden und hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel zur Wohnung. Dieser darf die Wohnung wenn nur in Notfällen betreten.

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