Mieträume müssen bauphysikalisch so beschaffen sein, dass
sie in üblicher Art mit Möbeln eingerichtet werden können. Bei einem
Wandabstand von nur wenigen Zentimetern, wie er im Allgemeinen bereits durch
das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, müssen baubedingte
Feuchtigkeitsschäden regelmäßig ausgeschlossen sein.
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