Farbwahlklausel

Eine Farbwahlklausel benachteiligt den Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!