Rechtsschutzversicherung

Wegen der großen Nachfrage haben wir für unsere Mitglieder einen Rechtsschutzrahmenvertrag mit der Zurich-Rechtsschutzversicherungs-AG geschlossen.

Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen:

  • Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von 3 Monaten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen vor den Gerichten bis zu einer
  • Versicherungssumme in Höhe von 60.000,00 Euro bei einer
  • Selbstbeteiligung je Versicherungsfall in Höhe von 100,00 Euro für einen Jahresbeitrag in Höhe von 24,00 Euro.

So nehmen Sie die Rechtsschutzversicherung in Anspruch:

Wenn Sie klagen wollen oder verklagt werden, wenden Sie sich zuerst an uns. Wir empfehlen Ihnen einen auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Welchen Anwalt Sie beauftragen, liegt bei Ihnen. Der beauftragte Rechtsanwalt setzt sich mit uns (DMB Deutscher Mieterbund Dortmund Mieter und Pächter e.V.) in Verbindung (z. B. Übersendung der Klageschrift) und beantragt über uns die Deckungszusage. Diesen Antrag leiten wir an die Rechtsschutzversicherung weiter und benachrichtigen Ihren Rechtsanwalt, ob die Deckungszusage erteilt wurde. Die anschließende Korrespondenz erfolgt direkt zwischen Ihrem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung.

Nachfolgend zu Ihrer weiteren Information ein Auszug aus dem Rahmenvertrag zwischen dem DMB Deutscher Mieterbund Dortmund Mieter und Pächter e.V. und der Zurich-Rechtsschutzversicherungs-AG:

§ 1 Versicherter Personenkreis

  • Der Versicherer gewährt den Mitgliedern des DMB Deutscher Mieterbund Dortmund Rechtsschutz.
  • Haben außer dem Vereinsmitglied weitere Personen den Mietvertrag unterzeichnet, sind diese mitversichert.

§ 2 Umfang des Versicherungsschutzes

  • Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Vereinsmitglieder aus Mietverhältnissen in ihrer Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder dinglich Nutzungsberechtigter.
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf eine selbstbewohnte Wohnung einschließlich einer im Mietvertrag mitvermieteten Garage.

§ 3 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

  • Die Wartezeit beträgt gem. § 14 Abs. 3 ARB 3 Monate. Sie gilt auch für nach Vertragsbeginn neu hinzukommende Mitglieder.
  • Mit Beendigung der Mitgliedschaft im DMB Deutscher Mieterbund Dortmund endet auch der Versicherungsschutz. Diese Regelung gilt auch beim Tod des Vereinsmitglieds.
  • Bei Nichtzahlung der Beiträge entfällt der Versicherungsschutz gemäß Versicherungsvertragsgesetz.

§ 4 Kündigung

  • Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist jeweils zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreibebrief bis zum 30. September beim DMB Deutscher Mieterbund Dortmund eingegangen sein, sonst verlängert sich das Versicherungsverhältnis um ein Jahr!

§ 5 ARB 10/1991 – Eintritt des Versicherungsfalles

  • In allen Fällen gilt der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherungsnehmer, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Bei mehreren Verstößen ist der erste adäquat ursächliche Verstoß maßgebend, wobei tatsächliche oder behauptete Verstöße, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsvertrages für das betroffene Wagnis zurückliegen, für die Feststellung des Versicherungsfalles außer Betracht bleiben. Liegt der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn oder löst eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor oder innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn vorgenommen wird, den Versicherungsfall aus, besteht kein Versicherungsschutz.

Im Übrigen gilt das Versicherungsvertragsgesetz.

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