Toben, Schreien, Lachen

Kinder lassen sich nicht einfach ausschalten. Besonders Kleinkinder lachen, weinen und schreien zu den unmöglichsten Zeiten. Nachbarn müssen das hinnehmen. Außerdem dürfen Kinder in der Wohnung spielen und toben. Der Gesetzgeber sagt: Der Bewegungs- und Spieldrang sowie die dadurch resultierenden Geräusche müssen hingenommen werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Kinder einen Freibrief haben. Toben, Schreien und Lachen sind erlaubt, solange zumutbar für die Nachbarn. Die Eltern sind verantwortlich, dass alles in erträglichem Rahmen bleibt; insbesondere während der Ruhezeiten, mittags 13 – 15 Uhr und abends ab 22 Uhr.

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Stromzähler

Befindet sich der zur Wohnung gehörende Stromzähler in einem verschlossenen Kellerraum, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt, muss der Vermieter ihm einmal im Monat entgeltfrei Zugang zum Zwecke der Ablesung gewähren.

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Sperrmüll

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter auch regelmäßig anfallende Sperrmüllkosten abrechnen und auf die Mieter umlegen. Es handelt sich um Kosten der Müllbeseitigung.

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Schönheitsreparaturklausel

Verpflichtet eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen, sobald das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen ist unwirksam.

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Schallschutz

Mieter haben immer nur Anspruch auf den Schallschutz, der bei Errichtung des Wohngebäudes galt. Zu einer nachträglichen Verbesserung des Schallschutzes ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn er neu baut oder das Gebäude grundlegend verändert.

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Rollläden

Mieter haben das Recht, auch abends nach 22:00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Nachbar durch die Geräusche der Außenjalousien gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen.

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Rauchen

Rauchen in der Wohnung oder im Haus selbst ist nicht verboten. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag oder der Hausordnung vorgeben, dass in Gemeinschaftsräumen nicht geraucht werden darf. Das gilt dann auch für Treppenhäuser und Flure.

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Putzen/Reinigen des Hausflurs

Die Reinigung von Treppenhaus und Hausflur sind eigentlich Sache des Vermieters. Anfallende Kosten, z. B. für Hausmeister oder Putzkräfte, kann der Vermieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abwälzen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

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Parabolantenne

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter die Erlaubnis zur Anbringung einer Parabolantenne zu erteilen, wenn der Mieter sich ohne weiteres einen Breitbandkabelanschluss in die Wohnung verlegen lassen kann.

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Nachbarlärm

Bei schwerwiegenden Lärmstörungen aus Nachbarwohnungen ist der Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. Der Mieter muss seinem Vermieter nicht den Namen des störenden Nachbarn nennen, es reicht aus, wenn er die Wohnung oder die Wohnungslage exakt beschreibt.

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