Führen Mieter/-innen anlässlich des Auszugs aus der Wohnung Schönheitsreparaturen durch, weil sie sich wegen unwirksamer Vertragsklauseln (hier: Endrenovierungsklausel unabhängig vom Zustand der Wohnung) zu Unrecht dazu verpflichtet glaubten, können sie hierfür Schadensersatz verlangen (AG Bautzen – 20 C 6/20, WuM 2021, 240).
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