Betriebskostenabrechnung

Werden in der Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen des Mieters zu hoch oder zu niedrig oder sogar mit Null angesetzt, ist die Abrechnung falsch und fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

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Mietminderung

Müssen aufgrund baulich bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelschäden an einer Außenwand der Wohnung Teile des Innenputzes entfernt werden, so dass das Mauerwerk sichtbar wird, ist eine Mietminderung angemessen.

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Hausfriedensbruch

Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters gegen seinen Willen nicht betreten, außer zur Gefahrenabwehr. Betritt der Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung mit einem Zweitschlüssel, ist dies Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung.

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Nachtabsenkung

Zwischen 23:00 und 6:00 Uhr reichen 18 Grad in der Wohnung aus. Der Vermieter darf/muss die Temperaturen nachts absenken.

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Heizung Mindesttemperatur

Die Heizungsanlage muss vom Vermieter so eingestellt sein, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht wird.

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Schallschutz

Mieter haben immer nur Anspruch auf den Schallschutz, der bei Errichtung des Wohngebäudes galt. Zu einer nachträglichen Verbesserung des Schallschutzes ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn er neu baut oder das Gebäude grundlegend verändert.

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Kinderwagen

Mieter dürfen den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Voraussetzung ist, dass genügend Platz vorhanden ist. Wichtig: Der Kinderwagen darf nicht im Hausflur angekettet werden. Er muss verschoben werden können, so dass Rettungswege nicht versperrt sind.

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Spielen im Treppenhaus

Das Treppenhaus ist kein Kinderspielplatz. Rollschuh laufen, Skateboard, Inliner oder Fahrrad fahren sind im Treppenhaus deshalb nicht erlaubt. Denn im Treppenhaus kann es schnell zu Unfällen kommen und außerdem verursacht das Spielen im Treppenhaus unnötigen Lärm. Auch Aufzug fahren zum Spaß ist nicht gestattet.

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Mietvertragsklausel "Keine Hunde und Katzen" unwirksam

Eine Mietvertragsklausel wonach sich der Mieter verpflichtet „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist unwirksam. Eine derartige Mietvertragsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Es könne sehr wohl zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören, einen Hund oder eine Katze zu halten. Es ist jedoch immer auch eine Entscheidung im Einzelfall. Die Interessen von Mieter, Vermieter und Nachbarn im Haus müssen berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden.

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Schallschutz

Entspricht der Schallschutz der Trennwände zwischen den Wohnungen nicht der anzuwendenden DIN-Norm, so ist dies ein Mangel.

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