Inkassogebühren

Großvermieter sollten selbst in der Lage sein, ausstehende Mietzahlungen anzumahnen. Für die Gebühren eines beauftragten Inkassounternehmens müssen die Mieter daher nicht aufkommen.

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Diakonie-Büro

Eine Vermieterin (Evangelische Kirche) kann ihre Mieter auch
kündigen, wenn eine ihr nahestehende Organisation (Diakonie) die Mieterwohnung
als Beratungsstelle benötigt.

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Rauchen

In der Wohnung oder auf dem Balkon darf geraucht werden. Das kann auch nicht per Mietvertrag oder Hausordnung verboten werden. Anders im Hausflur, Treppenhaus oder Keller: Hier kann der Vermieter ein Rauchverbot verhängen.

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E-Gitarre oder Klassik?

Jeder Mieter darf in seiner Wohnung ein Musikinstrument spielen, denn: Musizieren ist ein Bestandteil des sozial üblichen Verhaltens. Wie oft und wie lange er das darf, hängt im Einzelfall von der Beschaffenheit des Hauses und des jeweiligen Musikinstrumentes ab. Täglich darf etwa zwei Stunden musiziert werden. Als Faustregel gilt dabei: Je lauter, desto kürzer. Am besten mit den Nachbarn Spiel- und Probezeiten abstimmen.

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Einwendungsfrist

Die Vorlage einer formell nicht ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung setzt die zwölfmonatige Frist für Einwendungen des Mieters nicht in Gang. Dies gilt unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung.

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Zurückbehaltungsrecht

Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.

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Schallschutz

Der Schallschutz in einem Mehrfamilienhaus muss in erster Linie durch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Bauteile gewährleistet werden. Welcher Bodenbelag bei der Errichtung des Gebäudes vorhanden war, von wem dieser Bodenbelag bestimmt wurde und ob er in allen Wohnungen einheitlich war oder nicht, sind keine geeigneten Kriterien für das einzuhaltende Schallschutzniveau in Gebäuden.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Zahlungsverzug

Der Mieter gerät grundsätzlich auch dann in Zahlungsverzug, wenn die vom Jobcenter für den Mieter an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des Jobcenters ausbleiben.

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Vermieterwechsel

Der neue Eigentümer des Hauses oder der Wohnung hat keinen Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Toilettenbenutzung

Männer dürfen die Toilette im Stehen benutzen. Geräuschbeeinträchtigungen müssen von den Nachbarn in einem hellhörigen Haus hingenommen werden.

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