Am Rosenmontag haben unsere Geschäftsstellen nur bis 12:00 geöffnet.
Abwesenheit über die Feiertage
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ab dem 02.01.2019 sind wir wieder für Sie zu erreichen.
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2018
Ort:
Kolping-Haus, Saal Kolping,
Silberstr. 24 – 26, 44137 Dortmund
Zeit:
Donnerstag, 15. November 2018,
17:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
3. Jahresbericht des Vorstandes
4. Bericht des Kassenwartes
5. Prüfungsbericht
6. Entlastung des Vorstandes
7. Vortrag
8. Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind spätestens
fünf Tage vor der Versammlung schriftlich
einzureichen.
Der Vorstand
Zurückbehaltungsrecht
Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Wohnungsschlüssel
Der Vermieter darf nur dann einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung behalten, wenn ihm dies ausdrücklich vom Mieter gestattet wurde. Damit der Vermieter in Notfällen die Wohnung betreten kann, sollte bei längerer Abwesenheit der Schlüssel z. B. bei Bekannter hinterlegt und der Vermieter informiert werden.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Versicherungskosten
Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mietern nur mit erforderlichen und angemessenen Betriebskosten zu belasten. Versicherungsverträge sind zu möglichst günstigen Preis- und Leistungsbedingungen abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Urlaubszeit in NRW
Der Mietvertrag macht keinen Urlaub, alle Verpflichtungen des Mieters laufen weiter. Damit es nach den Sommerferien nicht noch Ärger und Streit gibt, hat der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen die wichtigsten Urlaubstipps für Mieter zusammengestellt:
- Der Mieter muss sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas, Versicherungen usw. eingehalten werden.
- Wer laut Mietvertrag das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen muss, sollte während seines Urlaubs für Ersatz sorgen. Am besten mit dem Nachbarn sprechen oder tauschen.
- Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Es reicht aus, wenn ein Zweitschlüssel bei Nachbarn oder einem Bekannten deponiert wird. Vermieter oder Hausverwaltung müssen lediglich informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, einen Schlüssel für die Wohnung hat.
- Urlaubsadresse oder Telefonnummer (Handy) können beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden, natürlich aber auch bei der Notfall-Adresse, das heißt bei Nachbarn oder Bekannten.
- Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte nicht nur, die Blumen zu gießen oder den Briefkasten zu leeren. Sie können auch in unregelmäßigen Abständen die Jalousien auf- und zuziehen oder das Licht ein- und ausschalten als Schutzmaßnahme vor Einbrechern.
- Bevor es losgeht: Fenster und Türen schließen. Wasseranschlüsse abdrehen, Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten aus der Steckdose ziehen.
Gerne stehen Ihnen für weitere Fragen persönlich zur Verfügung.
Stillschweigende Vertragsänderung
Wird in die Betriebskostenumlage eine im Mietvertrag nicht vereinbarte Kostenposition einbezogen und bleibt dies zunächst unbeanstandet, kommt dadurch regelmäßig keine stillschweigende Änderung des Mietvertrages zustande.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Schönheitsreparaturklausel
Verpflichtet eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen, sobald das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Diese Abwälzung von Schönheitsreparaturen ist unwirksam.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Schadensersatz
Bricht ein Wohnungsinteressent die Vertragsverhandlungen ab, nachdem er erstmals durch ihm übersandten Mietvertragsentwurf erfahren hat, dass die Wohnung abweichend von dem zuvor im Exposé erweckten Eindruck umfassend renoviert werden muss, begründet der Abbruch der Vertragsverhandlungen keinen Schadenersatzanspruch des Vermieters.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.