Mietzahlung

Nach einer fristlosen Kündigung durch den Mieter ist es treuwidrig, wenn der Vermieter, der selbst zuvor mehrfach fristlose Kündigungen ausgesprochen und den Mieter auf Räumung und Herausgabe verklagt hat, die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und entsprechend Mietzahlungen vom Mieter verlangt (LG Stuttgart 4 S 233/18, WuM 2019, 433).

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