Eigenbedarfskündigung bei Untermiete

Auch Mietende können ihrer Untermieterin/ihrem Untermieter wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn sie die Mieträume für sich oder Familienangehörige benötigen. Ob sie eine Erlaubnis zur Untervermietung haben, spielt für das Kündigungsrecht keine Rolle.

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