E-Gitarre oder Klassik?

Jeder Mieter darf in seiner Wohnung ein Musikinstrument spielen, denn: Musizieren ist ein Bestandteil des sozial üblichen Verhaltens. Wie oft und wie lange er das darf, hängt im Einzelfall von der Beschaffenheit des Hauses und des jeweiligen Musikinstrumentes ab. Täglich darf etwa zwei Stunden musiziert werden. Als Faustregel gilt dabei: Je lauter, desto kürzer. Am besten mit den Nachbarn Spiel- und Probezeiten abstimmen.

DVB-T, Satellit, Kabel . .

Wer Wert auf Multimedia legt oder eine bestimmte Art des Fernsehempfangs bevorzugt, sollte hiermit zusammenhängende Fragen schon bei der Wohnungsbesichtigung klären, spätestens beim Vertragsabschluss. DSL, digitaler Empfang usw. sind nicht zwingend. Wer „verkabelt“ ist, kann später auch nicht einfach eine Satellitenschüssel aufstellen.

Diakonie-Büro

Eine Vermieterin (Evangelische Kirche) kann ihre Mieter auch kündigen, wenn eine ihr nahestehende Organisation (Diakonie) die Mieterwohnung als Beratungsstelle benötigt.

Briefkasten

Der Vermieter muss jedem Mieter einen eigenen Briefkasten zur Verfügung stellen. Der Briefkasten muss grundsätzlich geeignet sein, Post im DIN-A4-Format aufzunehmen.

Betriebskostenguthaben

Nach Ablauf der Jahresabrechnungsfrist ist der Saldo der Betriebskostenabrechnung in der Regel keiner Korrektur zu Lasten des Mieters mehr zugänglich. Ein irrtümlich errechneter Guthabenbetrag kann regelmäßig nicht mehr zurückgefordert werden.

Aufwendungsersatz

Der Mieter kann einen modernisierungsbedingten Aufwendungsersatz auch als Vorschuss geltend machen. Es ist substantiiert darzulegen, wofür Vorschuss verlangt wird, und eine Aufschlüsselung von Art und Umfang der voraussichtlichen Aufwendungen vorzunehmen.

Abriss

Eine Abrisskündigung kann berechtigt sein, wenn ein großer Wohnblock weitestgehend leer steht und im Rahmen eines städtebaulichen Konzepts abgerissen werden soll, weile eine vernünftige Bewirtschaftung des Gebäudes wegen des Leerstandes nicht möglich ist.