Auskunftsanspruch

Tritt als Erwerber eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in den Mietvertrag ein, so hat der Mieter gegen den Verwalter der GbR einen Anspruch auf Bekanntgabe der Namen und ladungsfähigen Adressen der Gesellschafter der GbR zumindest dann, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung droht; datenschutzrechtliche Regelungen stehen dem nicht entgegen (LG Dortmund 1 S 9/19, WuM 2019, 384).

Minderung

Für die Beeinträchtigung durch den Lärm einer angrenzenden Großbaustelle ist eine pauschale Mietminderung in Höhe von 30 % anzusetzen. Bestehen zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses in einer Großstadtlage keine erkennbaren Baulücken in der Nachbarschaft, wird keine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend geschlossen, dass mit Baumaßnahmen zu rechnen ist (AG Nürnberg 28 C 6191/18, WuM 2019, 434).

Wohngemeinschaft

Ergibt die Auslegung des Mietvertrages, dass der Vermieter einen Vertrag mit einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht in der Regel ein Anspruch der Mieter darauf, dass einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft aus dem Vertrag entlassen und neue aufgenommen werden (AG Greifswald 45 C 39/18, WuM 2019, 576).

Mitgliederversammlung 2020

Da in diesem Jahr auf Grund der Corona-Pandemie alles anders ist als sonst, müssen wir auch bei unserer Mitgliederversammlung bestimmte Vorgaben einhalten. Unsere Versammlung findet am 19. November 2020 um 17:00 Uhr im Kolpinghaus Dortmund statt. Wenn Sie Interesse haben, an unserer Versammlung teilzunehmen, müssen Sie sich vorher bei uns in den Geschäftsstellen in Dortmund, Castrop-Rauxel und Lünen bis zum 12. November 2020 anmelden, damit wir die Personenzahl für den Saal, in dem die Mitgliederversammlung stattfindet, berücksichtigen und die Plätze entsprechenden reservieren können.

DMB Mieterbund Dortmund e. V.
Mieterschutzverein Dortmund,                                                                                    29.09.2020

Die Anmeldung zur Versammlung finden Sie unter folgendem Link:
Anmeldung Mitgliederversammlung

Zahlungsverzug

Ein einmaliger Zahlungsverzug während einer 40-jährigen Mietzeit rechtfertigt keine ordentliche Kündigung, wenn der Mieter den Rückstand alsbald nach Zugang der Kündigung ausgleicht und keine Anhaltspunkte für eine Wiederholung bestehen (AG Mannheim 4 C 4743/18, WuM 2019, 528).

Mieterhöhung

Ein Mieterhöhungsverlangen wegen durchgeführter Modernisierung ist unwirksam, wenn es dem Mieter nicht ermöglicht, den Grund der Mieterhöhung plausibel nachzuvollziehen. Bei größeren Summen muss die Mieterhöhungserklärung daher eine Aufschlüsselung der Kosten der einzelnen Gewerke enthalten (LG Bremen 2S283/18, WuM 2019, 450).

Reparaturen

Dem Mieter muss eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der vom Vermieter mit Instandsetzungsarbeiten beauftragten Firma möglich sein. Der Vermieter ist daher verpflichtet, die mit den Reparaturarbeiten beauftragte Firma in seinem Ankündigungsschreiben an den Mieter zu benennen (LG Berlin 65 S 5/19, WuM 2019, 439).

Sperrmüll

Wenn mehrere Mietshäuser in verschiedenen Straßen zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst sind, stellt es eine unzulässige Benachteiligung des Mieters dar, wenn die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll auch dann auf ihn umgelegt werden, wenn seine Wohnung 300 Meter vom Ablageort entfernt liegt (AG Münster 6 C 1967/18, WuM 2019, 440).

Zurückbehaltungsrecht

Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.

Wohnungsschlüssel

Der Vermieter darf nur dann einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung behalten, wenn ihm dies ausdrücklich vom Mieter gestattet wurde. Damit der Vermieter in Notfällen die Wohnung betreten kann, sollte bei längerer Abwesenheit der Schlüssel z. B. bei Bekannter hinterlegt und der Vermieter informiert werden.