Öffnungszeiten während der Feiertage

Liebe Mitglieder,

über die Feiertage bleiben unsere Geschäftsstellen in der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 02.01.2025 geschlossen. Im Jahr 2024 können Sie uns bis zum 20.12.2024 erreichen.

Ab Freitag, dem 03.01.2025 ist unser Büro in Dortmund wieder geöffnet.
In Castrop-Rauxel und Lünen erreichen Sie uns wieder ab Montag, dem 06.01.2025.

Feuchter Keller

Wer in einer Altbauwohnung zur Miete wohnt, kann nicht erwarten, dass ein zur Wohnung gehörender Keller auch zur Lagerung feuchtigkeitsempfindlicher Gegenstände geeignet ist. Kellerfeuchte tritt laut einer Urteilsbegründung in einem Altbau typischerweise auf und ist daher kein Mangel.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Kombination aus Staffel- und Indexmiete

Werden in einem Wohnraummietvertrag sowohl eine Staffel- als auch eine Indexmiete vereinbart, so ist diese Kombination zulässig, soweit sie unterschiedliche Zeiträume betrifft und eine Indexerhöhung frühestens ein Jahr nach der letzten Staffelerhöhung erfolgen darf.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Hausverbot

Haben Mietende Besuch, der wiederholt und massiv den Hausfrieden stört, können Vermietende gegen diese Personen ein Hausverbot aussprechen. Halten sich Mietende nicht an das bestehende Hausverbot, kann ihnen im Einzelfall sogar die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses drohen.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2024

Ort:     Reinoldinum (Kleiner Saal / 1. OG) Schwanenwall 34, 44135 Dortmund

Zeit:    Donnerstag, 7. November 2024 um 17 Uhr

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  3. Jahresbericht der Geschäftsführerin
    (u.a. mietrechtliche Probleme mit besonderer Bedeutung)
  4. Bericht über die finanzielle Entwicklung des Geschäftsjahres 2023
  5. Kassenprüfungsbericht
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Wahl von Beiräten
  8. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung sind spätestens fünf Tage vor der Versammlung schriftlich

einzureichen.

Der Vorstand

Eigenbedarfskündigung bei Untermiete

Auch Mietende können ihrer Untermieterin/ihrem Untermieter wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn sie die Mieträume für sich oder Familienangehörige benötigen. Ob sie eine Erlaubnis zur Untervermietung haben, spielt für das Kündigungsrecht keine Rolle.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Heimliche Videoüberwachung

Eine von Vermietenden heimlich veranlasste Videoaufzeichnung im Treppenhaus und/oder Wohnungseingangsbereich mit dem Ziel, Mietenden eine unerlaubte Untervermietung nachzuweisen, verstößt gegen die Grundrechte und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ein Gericht darf die Aufnahmen daher in einem Räumungsprozess nicht verwerten.

llten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Silvester

Silvester naht und die Feierlaune steigt. Manch ein Mieter plant eine große Party, um mit Freunden und Verwandten das neue Jahr zu begrüßen. Doch auch hier sind gerade in einem Mehrfamilienhaus Regeln zu beachten. So gilt die gesetzliche Nachtruhe auch an Silvester. Grundsätzlich ist der Lärm in der Wohnung ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Zwar wird diese Regel am letzten Tag des Jahres großzügig ausgelegt und den Nachbarn eine gewisse Toleranz abverlangt,  jedoch sollte der feiernde Mieter die notwendige Rücksichtnahme nicht  vergessen und bedenken, dass im Hause vielleicht Menschen leben, die an Neujahr arbeiten müssen oder kleine Kinder haben und daher Ruhe benötigen. Um Streitigkeiten vorzubeugen, bietet es sich an, die Nachbarn frühzeitig über die geplante Party zu informieren und ihnen anzubieten, sich sofort zu melden, wenn es zu laut wird. Auch beim Feuerwerk sind Vorsicht und Rücksicht geboten. Dem Mieter muss bewusst sein, dass er auch für seine Gäste haftet. Dass in der Wohnung nicht gezündelt werden darf, ist klar. Aber auch vom Balkon aus sollten keinesfalls Feuerwerkskörper gezündet werden. Fliegen die in andere Wohnungen oder auf andere Balkone, können Menschen verletzt und Brände verursacht werden. So kann aus einer fröhlichen Silvesterparty ein Horrorspektakel mit schrecklichen Folgen werden. Verliert man seine Umwelt nicht aus den Augen und beachtet ein paar Spielregeln, steht einer  unbeschwerten und gelungenen Silvesterfeier nichts im Wege.

Das Team des DMB Dortmund Mieterbund e.V. wünscht einen guten Rutsch in das Jahr 2024!

Todesandrohung

Bedrohen Mietende im Streit Vermietende mit den Worten „I will kill you!“ („Ich werde dich töten!“) und fordern zugleich Dritte auf, ihnen ein Messer zu bringen, können Vermietende das bestehende Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen (AG Hanau, Urt. v. 22.5.2023 – 34 C 80/22).