Kündigung wegen Porno-Video

Die Herstellung pornografischer Videoclips in der Wohnung und auf einem von außen nicht einsehbaren Teil des zur Wohnung gehörenden Balkons sowie deren Vermarktung rechtfertigt keine Kündigung, solange die Aktivität keine Außenwirkung entfaltet (AG Lüdinghausen – 4 C 76/18, WuM 2018, 312).

Winterdienst

Der Mieter, der die Kosten des Winterdienstes bestreitet, muss konkret vortragen, inwieweit die Abrechnungen nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort beziehungsweise den ausgeführten Leistungen übereinstimmen sollen (AG Zossen – 7 C 75/18, GE 2018, 1529).

Nebenkosten

Eine „Notdienstpauschale“ (nicht Notrufdienst), womit die Kosten abgedeckt werden sollen, die dafür anfallen, dass auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bei Schadens- oder Notfällen eine Person erreichbar ist, gehört nicht zu den auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten (AG Berlin-Charlottenburg – 215 C 311/17, NZM 2018, 747).

Haushaltsnahme Dienstleistungen

Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf die unentgeltliche Erteilung einer Aufstellung im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlungen gezahlten Kosten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Mieter steuerlich absetzbar sind (AG Chemnitz – 20 C 168/18, WuM 2018, 721).

Auszug

Die Kosten für das Entfernen einer Fototapete (in beigem Ton mit Motiv einer gemauerten Wand) sowie die Neutapezierung hat der Mieter nach Auszug zu erstatten, weil die sehr unruhige Wandgestaltung nicht dem Geschmack eines Durchschnittsmieters entspricht (AG Pinneberg – 84 C 141/17, ZMR 2018, 1013).

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2018

Ort:
Kolping-Haus, Saal Kolping,
Silberstr. 24 – 26, 44137 Dortmund

Zeit:
Donnerstag, 15. November 2018,
17:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
3. Jahresbericht des Vorstandes
4. Bericht des Kassenwartes
5. Prüfungsbericht
6. Entlastung des Vorstandes
7. Vortrag
8. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung sind spätestens
fünf Tage vor der Versammlung schriftlich
einzureichen.

Der Vorstand

Zurückbehaltungsrecht

Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Wohnungsschlüssel

Der Vermieter darf nur dann einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung behalten, wenn ihm dies ausdrücklich vom Mieter gestattet wurde. Damit der Vermieter in Notfällen die Wohnung betreten kann, sollte bei längerer Abwesenheit der Schlüssel z. B. bei Bekannter hinterlegt und der Vermieter informiert werden.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.