Die geringfügige Vergrößerung des Balkons (hier: Erhöhung der Gesamtwohnfläche der Wohnung um ein Prozent) führt nicht zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und rechtfertigt daher keine Modernisierungsmieterhöhung (LG Hamburg 334 C S 5/19, WuM 2019, 383).
Autor: Sebastian Sevnik
Betriebskosten
Die Kosten für eine Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen, welche nach den einschlägigen technischen Regelungen alle zwölf Jahre vorzunehmen ist, vom Vermieter jedoch im Fünf-Jahres-Turnus vorgenommen wird, sind wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht umlagefähig (AG Münster 48 C 361/18, WuM 2019, 379).
Belegeinsicht
Der Anspruch des Mieters auf Belegvorlage umfasst nicht nur die Abrechnungsunterlagen wie Rechnungen, sondern auch die Einsichtnahme in zahlungsbelege (LG Berlin 65 S 196/18, WuM 2019, 377).
Schadensersatz
Neben den Kosten des Umzugs umfasst der Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs die Mietdifferenz für den Zeitraum von 24 Monaten (AG Waiblingen 9 C 1106/18, WuM 2019, 334).
Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt nicht, wenn die Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet wird. Umfassend ist eine Modernisierung, wenn dafür mehr als ein Drittel der fiktiven Neubaukosten aufgewendet wurden (AG Neukölln 18 C 188/18, WuM 2019, 380).
Fristgemäße Kündigung
Der Vermieter darf das Mietverhältnis fristgemäß kündigen, wenn der Mieter seine Wohnung bis auf 50 bis 60 cm breite Durchgänge zustellt und das Lüften durch Vollstellen von Fenstern und Balkontüre unmöglich macht (LG Karlsruhe 9 S 2/19, WuM 2019, 436).
Fristlose Kündigung
Ein tätlicher Angriff und massive Beleidigungen des Hausmeisters mit den Worten „Arschloch“ und „Scheiß Ausländer“ rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung (AG Gronau (Westf.) 2 C 121/18, WuM 2019, 435).
Mietzahlung
Nach einer fristlosen Kündigung durch den Mieter ist es treuwidrig, wenn der Vermieter, der selbst zuvor mehrfach fristlose Kündigungen ausgesprochen und den Mieter auf Räumung und Herausgabe verklagt hat, die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und entsprechend Mietzahlungen vom Mieter verlangt (LG Stuttgart 4 S 233/18, WuM 2019, 433).
Auskunftsanspruch
Tritt als Erwerber eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in den Mietvertrag ein, so hat der Mieter gegen den Verwalter der GbR einen Anspruch auf Bekanntgabe der Namen und ladungsfähigen Adressen der Gesellschafter der GbR zumindest dann, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung droht; datenschutzrechtliche Regelungen stehen dem nicht entgegen (LG Dortmund 1 S 9/19, WuM 2019, 384).
Minderung
Für die Beeinträchtigung durch den Lärm einer angrenzenden Großbaustelle ist eine pauschale Mietminderung in Höhe von 30 % anzusetzen. Bestehen zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses in einer Großstadtlage keine erkennbaren Baulücken in der Nachbarschaft, wird keine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend geschlossen, dass mit Baumaßnahmen zu rechnen ist (AG Nürnberg 28 C 6191/18, WuM 2019, 434).