Wohnungsbesichtigung

Der Mieter ist bei bestehender Verkaufsabsicht des Vermieters verpflichtet, die Besichtigung seiner Wohnung durch Kaufinteressenten zu gestatten. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Fertigung von Lichtbildern der Innenräume seiner Wohnung zwecks Verwendung für Kaufangebote im Internet zu dulden.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung
gemäß § 10, Absatz 2 der Satzung unseres Vereins

Sehr geehrte Mitglieder,
unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Mittwoch, den
4. November 2015 um 17 Uhr
in den Räumlichkeiten des Kolping-Hauses, Silberstr. 24 – 26, 44137 Dortmund, statt.
Sie nehmen bitte den Seiteneingang und folgen der Beschilderung.

Auf Ihr zahlreiches Erscheinen freuen wir uns.

Die Tagesordnungspunkte zur Mitgliederversammlung lauten wie folgt:

  1. Begrüßung
  2. Genehmigung des Protokolls der
letzten Mitgliederversammlung
  3. Jahresbericht des Vorstandes
  4. Bericht des Kassenwartes
  5. Prüfungsbericht
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Beitragserhöhung 0,50 € pro Monat
  8. Vortrag „Sicheres Wohnen“ des Herrn
Kriminalhauptkommissar Detlef Burkhardt
über Einbruchsprävention
  9. Verschiedenes

Ihr Team vom DMB Mieterbund Dortmund, Lünen und Castrop-Rauxel

Hausrecht und Besuch

Wer kommen darf und wer gehen muss, entscheidet allein der Mieter. Er hat das Hausrecht. Ohne seine Zustimmung dürfen weder ein Nachbar, noch der Hausmeister oder der Vermieter die Wohnung betreten. Der Vermieter muss sich anmelden, zum Beispiel wenn Reparaturen oder Modernisierungen in der Wohnung notwendig sind. Besuch ist immer erlaubt. Der Mieter bestimmt, ob und wie lange. Vorsicht: Bleibt der Besuch länger als vier Wochen, könnte man auch von „Untermietung“ reden, und das geht nur mit Zustimmung des Vermieters.

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Mietsicherheit

Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.

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Haftung für Angehörige

Im Rahmen des Mietvertrages haftet der Mieter auch für schuldhafte Beschädigungen des Vermietereigentums durch Familienangehörige, soweit diese die Mietsache mit seinem Wissen und Wollen nutzen.

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Periodischer Mangel

Wirkt sich ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes gemindert.

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Zurückbehaltungsrecht

Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.

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Rechtsanwaltskosten

In einem einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter keiner anwaltlichen Hilfe, um eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges abzufassen. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt müssen vom säumigen Mieter nicht erstattet werden.

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Kündigungsausschluss

Ein formularvertraglicher Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn ein Bindungszeitraum von vier Jahren überschritten wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn vereinbart ist, dass die Parteien die ordentliche Kündigung erstmalig nach Ablauf von vier Jahren erklären können, und dementsprechend die Kündigungsfrist hinzutritt.

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