Die im Mietvertrag vereinbarte Wohnungsgröße ist für eine Mieterhöhung nicht mehr bindend.
Maßgeblich ist allein die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung und zwar auch dann, wenn die Flächenabweichung unter 10% liegt.
Wenn Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie und gerne an!