Feuchtigkeit

Ein Mieter kann bei Bezug einer Wohnung davon ausgehen, dass er ein normales Wohnverhalten an den Tag legen kann. So besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, vorhandene Feuchtigkeit durch übermäßiges Lüften und Heizen auszugleichen, zumal dies mit höheren Heizkosten einherginge.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

 

Wohnungsschlüssel

Der Vermieter darf nur dann einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung behalten, wenn ihm dies ausdrücklich vom Mieter gestattet wurde. Damit der Vermieter in Notfällen die Wohnung betreten kann, sollte bei längerer Abwesenheit der Schlüssel z. B. bei Bekannter hinterlegt und der Vermieter informiert werden.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Treppenhaus

Das Treppenhaus „gehört“ allen Mietern zusammen. Schuhschränke oder Sideboards, die nicht mehr in der Wohnung passen, dürfen hier nicht abgestellt werden, auch nicht der Hausmüll. Mülltrennung auf dem Flur ist genauso verboten. Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass die Mieter abwechselnd das Treppenhaus putzen müssen. Wenn nicht, zahlt der Mieter über die Betriebskostenabrechnung für die Reinigung.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

 

Fristlose Kündigung

Ein Vermieter kann auch dann fristlos kündigen, wenn der Mieter die vereinbarte Mietkaution nicht zahlt oder mit den Kautionszahlungen (drei Raten) in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Rauchen

Rauchen in der Wohnung oder im Haus selbst ist nicht verboten. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag oder der Hausordnung vorgeben, dass in Gemeinschaftsräumen nicht geraucht werden darf. Das gilt dann auch für Treppenhäuser und Flure.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Schimmel

Mieträume müssen bauphysikalisch so beschaffen sein, dass
sie in üblicher Art mit Möbeln eingerichtet werden können. Bei einem
Wandabstand von nur wenigen Zentimetern, wie er im Allgemeinen bereits durch
das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, müssen baubedingte
Feuchtigkeitsschäden regelmäßig ausgeschlossen sein.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte
an!

Modernisierung

Kündigt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen an, kann er sich auf anerkannte Pauschalwerte berufen und muss nicht mehr detailliert vorrechnen, welche Einsparungsmöglichkeiten sich für den Mieter ergeben.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Fristlose Kündigung

Nimmt der Vermieter ein wiederkehrendes vertragswidriges Verhalten des Mieters zunächst über Jahre widerspruchslos hin, wird dadurch der Anschein gesetzt, dass er den Vertragsverletzungen kein erhebliches Gewicht beimisst und keine wesentliche Beeinträchtigung seiner Interessen sieht. Dies kann einer fristlosen Kündigung die Grundlage entziehen.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

 

Mietkaution

Fordert der Mieter einen konkreten Nachweis, dass seine Mietkaution ordnungsgemäß auf einem Sonderkonto angelegt ist, und erbringt der Vermieter diesen Nachweis nicht, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Mietzahlungen geltend machen.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Silvester

Silvester naht und die Feierlaune steigt. Manch ein Mieter plant eine große Party, um mit Freunden und Verwandten das neue Jahr zu begrüßen. Doch auch hier sind gerade in einem Mehrfamilienhaus Regeln zu beachten.
So gilt die gesetzliche Nachtruhe auch an Silvester. Grundsätzlich ist der Lärm in der Wohnung ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Zwar wird diese Regel am letzten Tag des Jahres großzügig ausgelegt und den Nachbarn eine gewisse Toleranz abverlangt,  jedoch sollte der feiernde Mieter die notwendige Rücksichtnahme nicht  vergessen und bedenken, dass im Hause vielleicht Menschen leben, die an Neujahr arbeiten müssen oder kleine Kinder haben und daher Ruhe benötigen. Um Streitigkeiten vorzubeugen, bietet es sich an, die Nachbarn frühzeitig über die geplante Party zu informieren und ihnen anzubieten, sich sofort zu melden, wenn es zu laut wird.
Auch beim Feuerwerk sind Vorsicht und Rücksicht geboten. Dem Mieter muss bewusst sein, dass er auch für seine Gäste haftet. Dass in der Wohnung nicht gezündelt werden darf, ist klar. Aber auch vom Balkon aus sollten keinesfalls Feuerwerkskörper gezündet werden. Fliegen die in andere Wohnungen oder auf andere Balkone, können Menschen verletzt und Brände verursacht werden. So kann aus einer fröhlichen Silvesterparty ein Horrorspektakel mit schrecklichen Folgen werden.
Verliert man seine Umwelt nicht aus den Augen und beachtet ein paar Spielregeln, steht einer  unbeschwerten und gelungenen Silvesterfeier nichts im Wege.

Das Team des DMB Dortmund Mieter und Pächter e.V. wünscht einen guten Rutsch in das Jahr 2014!