Wer in einer Altbauwohnung zur Miete wohnt, kann nicht erwarten, dass ein zur Wohnung gehörender Keller auch zur Lagerung feuchtigkeitsempfindlicher Gegenstände geeignet ist. Kellerfeuchte tritt laut einer Urteilsbegründung in einem Altbau typischerweise auf und ist daher kein Mangel.
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