Heimliche Videoüberwachung

Eine von Vermietenden heimlich veranlasste Videoaufzeichnung im Treppenhaus und/oder Wohnungseingangsbereich mit dem Ziel, Mietenden eine unerlaubte Untervermietung nachzuweisen, verstößt gegen die Grundrechte und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ein Gericht darf die Aufnahmen daher in einem Räumungsprozess nicht verwerten.

llten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!