Betriebskostenguthaben

Nach Ablauf der Jahresabrechnungsfrist ist der Saldo der Betriebskostenabrechnung in der Regel keiner Korrektur zu Lasten des Mieters mehr zugänglich. Ein irrtümlich errechneter Guthabenbetrag kann regelmäßig nicht mehr zurückgefordert werden.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!