Todesandrohung

Bedrohen Mietende im Streit Vermietende mit den Worten „I will kill you!“ („Ich werde dich töten!“) und fordern zugleich Dritte auf, ihnen ein Messer zu bringen, können Vermietende das bestehende Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen (AG Hanau, Urt. v. 22.5.2023 – 34 C 80/22).