Eine von Vermietenden heimlich veranlasste Videoaufzeichnung im Treppenhaus und/oder Wohnungseingangsbereich mit dem Ziel, Mietenden eine unerlaubte Untervermietung nachzuweisen, verstößt gegen die Grundrechte und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ein Gericht darf die Aufnahmen daher in einem Räumungsprozess nicht verwerten.
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