Betriebskosten

Die Kosten für eine Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen, welche nach den einschlägigen technischen Regelungen alle zwölf Jahre vorzunehmen ist, vom Vermieter jedoch im Fünf-Jahres-Turnus vorgenommen wird, sind wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht umlagefähig (AG Münster 48 C 361/18, WuM 2019, 379).