Wohnungsgröße

Die im Mietvertrag vereinbarte Wohnungsgröße ist für eine Mieterhöhung nicht mehr bindend.
Maßgeblich ist allein die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung und zwar auch dann, wenn die Flächenabweichung unter 10% liegt.

Wenn Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie und gerne an!